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AGBs

I. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungs, Reparaturbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Für alle unsere Lieferungen, Service- oder Beratungsleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Sie gelten in jedem Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden; für spätere Bestellungen gelten wieder die AGB in der vorliegenden Form.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung der dot-couture.de zurückgeht.

§ 2 Angebot - Auftragsbestätigung
(1) Die Angebote der sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des §145 BGB durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der dot-couture.de oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

(2) Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich.

(3) Mit der Bestellung einer Ware (Gebot auf eine Ware) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(4) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer (ausgenommen gebrauchte Ware und ungeprüfte Teile). Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(6) Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich die ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht Grund legender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§ 3 Zusätzliche Bestimmungen für Fernabsatzverträge
(1) Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Gebrauchte und ungeprüfte Ersatzteile sind davon ausgeschlossen, für diese gilt kein Rückgaberecht.

(2) Der Kunde ist bei Ausübung seines Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Die Abholung der Ware kann bei der dot-couture.de, per eMail oder Telefon beantragt werden.

(3) Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.


§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab unserem Standort München. Fracht- und besondere Verpackungskosten hat der Kunde zusätzlich zu entrichten.

(2) Bei Versandgeschäften verstehen sich die Preise ebenfalls ab München einschließlich normaler Verpackung, jedoch zuzüglich der Porto- oder Lieferkosten.

(3) Im Kaufpreis ist die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer enthalten.

(4) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens aber nach Erhalt bzw. Versand und Erwerb der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ware ist zur Zahlung via Vorkasse (Überweisung, PayPal) fällig. Nach Vereinbarung auch gegen offene Rechnung.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen, oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.

(6) Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet.

(7) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, ist die zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von der dot-couture.de gegenüber dem Kunden unabhängig von der Fälligkeit sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt bei bekannt werden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.

(8) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, erhebt die Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie die Einziehungskosten.

(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.

(10) Wird ein Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst, obwohl dem Kunden weder ein Kündigungs- noch ein Rücktrittsrecht zu steht, ist die berechtigt, dem Kunden 15% der Nettoauftragssumme in Rechnung zu stellen.

§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen der setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus (z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Die dot-couture.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der ist dieser zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf eine von der zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist deren Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die dot-couture.de haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Sofern der Lieferverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung i.H.v. 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes zu verlangen.

§ 6 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Standort, München vereinbart. Die Auslieferung der Ware kann auf Wunsch des Kunden und auf dessen Gefahr und Kosten an einen anderen Ort erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht erst mit Übergabe der Sache auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(2) Sofern der Kunde es wünscht, wird für die Lieferung eine Transportversicherung abgeschlossen, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Annahmeverzug des Käufers
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist die dot-couture.de berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Die behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ware, an der (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die dot-couture.de berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Zurückname durch die liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch die liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Beschädigung oder Vernichtung der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Kunde die unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen Ausfall.

§ 9 Gewährleistung bei Kaufverträgen
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen - ggf. kostenpflichtig - über die erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber ihr begründet werden.

(2) Bei gebrauchter Ware oder Ersatzteilen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Ungeprüfte Ersatzteile werden durch uns als solche gekennzeichnet und werden ohne Gewährleistung geliefert.

(3) Der Kunde hat der dot-couture.de offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten bei ihr eingehend schriftlich mitzuteilen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der Kunde diese Verpflichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft der Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

(4) Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung gelieferter Ware, wird der Kunde bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzungen durch die verlangt. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen.

(5) Die Warenrücksendung hat frei Haus zu erfolgen. Eine Abwicklung ist nur in Originalverpackung möglich. Bei Nichtvorhandensein muss die entsprechende Sicherheitsverpackung berechnen, da der Hersteller für eventuelle Transportschäden nicht aufkommt. Der Hersteller übernimmt ohne Originalverpackung keine Garantie- oder Reparaturleistungen.

(6) Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann die dot-couture.de eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR erheben oder spezifisch abrechnen.

(7) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die dot-couture.de ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Im Falle der Mangelbeseitigung trägt die dot-couture.de Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(8) Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistung für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, welche die Verjährung unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§ 212 Abs.1 Nr.1 BGB).

(9) Während der Durchführung einer Nachbesserung kann die dot-couture.de Artikel nach Verfügbarkeit gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines kostenlosen Artikels besteht nicht.

(10) Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(11) Die dot-couture.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

(12) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet die insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

(13) dot-couture.de für Mangelfolgeschäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften nur insoweit, als die Zusicherung gerade das Ziel verfolgte, den Kunde vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden besteht daher keine Haftung.

(14) Werden Betriebs- und Wartungshinweise der nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.

(15) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(16) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(17) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

§ 10 Haftungsbeschränkungen
(1) Eine weitergehende Haftung der auf Schadenersatz, als in § 9 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. und § 311 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gem. § 823 BGB.

(2) Schadenersatzansprüche aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(3) Soweit die Schadenersatzhaftung für die ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 11 Schlußbestimmungen
(1) Es findet ausschließlich deutsches und EU-Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz in München.

(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


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